• Erstellen von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (im Rahmen des §2 Abs 1 Zi 2 BibuG), 
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung,
  • Kontenabstimmung, Klärung aller offenen Fragen,
  • Besprechung und Erläuterung der Zahlen,
  • Kennzahlen und Branchenvergleiche,
  • Vorbereitung für die jährliche Steuererklärungen und Übermittlung an Ihren Steuerberater (wenn Sie noch keinen haben, gerne an meinen Kooperationspartner),
  • Übermittlung Ihres Jahresabschlusses an das Firmebuch und Finanzamt