- Erstellen von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (im Rahmen des §2 Abs 1 Zi 2 BibuG),
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung,
- Kontenabstimmung, Klärung aller offenen Fragen,
- Besprechung und Erläuterung der Zahlen,
- Kennzahlen und Branchenvergleiche,
- Vorbereitung für die jährliche Steuererklärungen und Übermittlung an Ihren Steuerberater (wenn Sie noch keinen haben, gerne an meinen Kooperationspartner),
- Übermittlung Ihres Jahresabschlusses an das Firmebuch und Finanzamt